• 1. Ich achte auf mich

       

      1.1 Regelmäßigkeit

      Die Schüler haben den Unterricht, alle Schulveranstaltungen und unverbindliche Übungen, für die sie sich angemeldet haben, regelmäßig zu besuchen.
      Jedes Fernbleiben von der Schule muss umgehend mündlich oder schriftlich von den Erziehungsberechtigten entschuldigt werden. Eine schriftliche Entschuldigung muss dem Klassenvorstand nachgereicht werden. In besonderen Fällen bzw. bei längerer Dauer kann die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung verlangt werden. Dies gilt auch für die Nichtteilnahme am Turnunterricht. Eine Nichtteilnahme am Turnunterricht ist keine Befreiung vom Unterricht.

       

      1.2 Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit

      Einlass in die Schule: Zwischen 6:30 Uhr und 7:00 Uhr wird die Schule für Fahrschüler aufgesperrt.

      Das Schulforum beschließt, dass die Schule geöffnet wird, damit die Kinder nicht in der Kälte, im Regen, im Schnee udgl. stehen müssen. Es findet in der Früh bis 7:30 Uhr keine Beaufsichtigung statt, damit ist die Haftung für Leiter und Lehrer ausgeschlossen. Die Eltern übernehmen für diese Zeit die Haftung für ihre Kinder. Das gleiche gilt für die Zeit nach dem Unterricht, falls die Schülerinnen und Schüler länger in der Schule bleiben und auf den Bus warten. 

      Einlass in die Klasse: 7.30 Uhr

      Von 7:30 Uhr bis 7:50 Uhr findet die gesetzliche Aufsichtspflicht der Lehrpersonen statt. Die Schüler begeben sich in dieser Zeit in die Klassen und richten die Unterrichtsmittel für die 1. Stunde her. 

      Unterrichtbeginn: 7.50 Uhr

      Unterrichtsschluss: laut Stundenplan

      Sollte eine Änderung eintreten, erfolgt eine Eintragung ins Mitteilungsheft oder in Ausnahmefällen eine telefonische Verständigung oder über die elektronische Plattform. Bei fehlender Unterschrift oder Nichterreichbarkeit wird für eine Beaufsichtigung bis zum regulären Unterrichtsende gesorgt.
      Die Klassensprecher haben die Aufgabe, falls fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer in der Klasse ist, dies im Konferenzzimmer oder in der Direktion zu melden.
      Das verspätete Eintreffen bzw. das vorzeitige Verlassen des Unterrichts muss schriftlich von den Erziehungsberechtigten begründet werden. Arzt oder Ambulanzbesuche ohne akuten Anlass haben in der unterrichtsfreien Zeit zu erfolgen.
      Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, ist die Entlassung der Schülerin/ des Schülers nur nach telefonischer Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten und einer persönlichen Abholung möglich.
      Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgebäude zu verlassen.

       

      1.3 Unterrichtsmittel

      Für den Erfolg des Unterrichts ist es wichtig, dass alle Schüler die jeweils notwendigen Unterrichts-mittel mitbringen. Einige davon (Atlas, Wörterbuch, Zeichensachen, Werksachen …) können auch in den dafür vorgesehenen Schränken in der Klasse oder im Spind aufbewahrt werden. Schüler sollen ihre Federpennale regelmäßig auf Vollständigkeit kontrollieren.

       

      1.4 Mitarbeit und Nacharbeit

      Ein wesentlicher Bestandteil jedes Unterrichts ist die konstruktive Mitarbeit jedes einzelnen Schülers. Der Sitzplatz darf ohne Erlaubnis nicht verlassen werden. Schwätzen, Essen, Trinken und Kaugummikauen sind nicht gestattet. Jene, die die aufgetragenen Arbeiten während der Unterrichtszeit nicht erledigen, müssen diese nach Unterrichtsschluss (z. B.: 7. Schulstunde) in Absprache mit den Erziehungsberechtigten nachholen.

       

      1.5 Kleidung und Schmuck

      Die Schüler haben am Unterricht und an Schulveranstaltungen sauber und in einer den jeweiligen Erfordernissen entsprechenden Kleidung teilzunehmen. Allzu freizügige Kleidung ist zu vermeiden (siehe Kleiderordnung).
      Hausschuhe und Turnschuhe müssen eine helle, nicht färbende Sohle haben.
      Piercings sind nicht erlaubt.
      Im Turnunterricht ist Turnbekleidung erforderlich. Aus Sicherheitsgründen müssen Schmuck-gegenstände und andere Gegenstände am Körper vor dem Turnunterricht abgenommen werden.

       

      1.6 Pause und Unterrichtsende

      Pausen dienen grundsätzlich der Erholung und der körperlichen Stärkung.
      Ansprechpartner während der Pausen sind die Aufsichtslehrer in den jeweiligen Stockwerken.
      Vor der ersten Stunde und in den Pausen sind die Schulsachen für den folgenden Unterricht herzurichten.
      Heiße Getränke werden im Erdgeschoß (neben dem Getränkeautomaten), kalte Getränke im jeweiligen Stockwerk der Stammklasse konsumiert.

      Raufen, Pfeifen, Lärmen und Herumtollen ist in keiner Pause gestattet.
      Am Ende der Pause gehen Schüler auf ihren Platz oder stellen sich für den Unterricht in Gruppenräumen an.
      Klassenräume, die nicht benutzt werden, werden abgesperrt.
      Kartenträger warten ruhig vor dem Lehrmittelkabinett bis der GW- oder GS-Lehrer kommt.

      Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Bankfächer auszuräumen und der Klassenraum sauber zu machen. Lehrer begleiten die Schüler zur Garderobe. Schüler, die auf ihre Nachmittagsbetreuung warten, verhalten sich leise.

      Das Schulgebäude darf in der Unterrichtszeit ohne Zustimmung des zuständigen Lehrers nicht verlassen werden.

       

      1.7 Gesundheit

      Im Sinne der Gesundheit und der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist den Schülern der Konsum von Alkohol und Nikotin, verschiedene Suchtmittel sowie Energiegetränke, koffeinhältige Getränke und ähnliche Getränke im Schulhaus, Schulhof und am gesamten Schulgelände untersagt. Dies gilt auch für schulische Veranstaltungen (Wandertag, Schikurs, Sommersportwoche, Wien-Woche und Lehrausgänge oder Exkursionen). Wegen gesundheitlicher Gefährdung wird bei Verstößen Kontakt mit dem Elternhaus aufgenommen, sowie Polizei und Sonderpädagogisches Zentrum in Völkermarkt informiert.

       

       

      2. Ich achte auf die anderen

       

      2.1 Verantwortung und Aufgaben

      Übernommene Aufgaben und Verpflichtungen (Klassensprecher, Klassenordner, Gruppensprecher, ...) sind verantwortungsbewusst auszuführen. Hausübungen und Verbesserungen sind pünktlich und sorgfältig zu erledigen.

       

      2.2 Kommunikation

      Für Anliegen, die die ganze Klasse betreffen, sind die Klassensprecher und Klassenvorstände erste Ansprechpartner. Der Klassenrat dient zur Klärung bei Problemen zwischen Mitschülern und findet in Anwesenheit des Klassenvorstandes statt. Für Gespräche zwischen Erziehungsberechtigten und einzelnen Lehrerinnen und Lehrern bitten wir um telefonische Terminvereinbarung. (KEL-Gespräche)
      Die Plattform Edupage ist ein wichtiges Kommunikationsmittel zwischen Schule und Elternhaus. Sie dient der Information in beide Richtungen! Aus diesem Grunde ist es notwendig, dass diese Plattform täglich von den Erziehungsberechtigten gecheckt wird.

       

      2.3 Konfliktlösung

      Es gilt Probleme dort zu lösen, wo sie entstanden sind.  Gewalt ist niemals die Lösung eines Konflikts! In manchen Fällen kann es hilfreich sein, einen unbeteiligten Dritten (z. B. Betreuungslehrer oder Schulpsychologen) zu Rate zu ziehen.

       

      2.4 Achtung und Toleranz

      Jeder hat das Recht auf den eigenen persönlichen Bereich und die Achtung und Wertschätzung seiner Person. Aus diesem Grund hat auch jeder die Verpflichtung, seine Mitschüler sowie deren Platz und Eigentum zu respektieren.

       

      2.5 Höflichkeit

      Ein freundlicher Umgangston erleichtert das tägliche Miteinander und fördert eine gute Zusammenarbeit. Das Grüßen in der Halle und das Aufstehen, wenn eine erwachsene Person die Klasse betritt, sollten selbstverständlich sein. Für ein verspätetes Eintreffen und Fehlverhalten ist eine höfliche Entschuldigung angebracht. Wortmeldungen im Unterricht haben lautlos und durch Heben der Hand zu erfolgen. 

       

      2.6 Sicherheit

      Jeder Schüler und jede Schülerin hat das Recht auf Sicherheit. Schüler, die durch ihr Verhalten im Unterricht ihre eigene Sicherheit oder die ihrer Mitschüler gefährden, werden nachweislich und unter Androhung des Ausschlusses vom weiteren Unterricht ermahnt. Wenn diese Ermahnung wirkungslos bleibt, erfolgt die Entlassung nach Verständigung der Erziehungsberechtigten.
      Die Fenster sind aus Sicherheitsgründen in den Pausen zu schließen. In Katastrophen- und Gefahrensituationen ist den Anweisungen des Lehrpersonals und/oder der Durchsage mittels Lautsprechers unverzüglich Folge zu leisten bzw. nach dem Alarmplan vorzugehen.
      Alle Schüler haben die Pflicht bei Schikursen und Radtouren einen Helm zu tragen (Beschluss des Schulforums).

       

       

      3. Ich achte auf Sachen

       

      3.1 Klassenräume

      Nach jeder Unterrichtsstunde haben die Klassenordner (namentliche Nennung an der Seitentafel) dafür zu sorgen, dass die Tafel sauber gelöscht ist. Vor dem Verlassen der Klasse und bei Unterrichtsschluss sorgen alle Schüler für ausgeräumte Bankfächer und dafür, dass die Sessel auf den Bänken stehen. Alle Klassenschränke und persönlichen Schließfächer sind sauber zu halten.

       

      3.2 Einrichtungsgegenstände

      Mit den Einrichtungsgegenständen ist sorgsam umzugehen. Mutwillig herbeigeführte Beschädigungen oder Beschmutzungen schulischer Einrichtungen oder Lehrmittel sind sofort zu melden. Die Schüler können zur Reinigung und zur Reparatur dieser Gegenstände herangezogen werden.

       

      3.3 Sauberkeit

      Jeder Schüler ist aufgefordert, in seinem Bereich sowie im gesamten Klassenraum auf Sauberkeit zu achten. Flaschen aus den Getränkeautomaten sind entleert in die dafür vorgesehen Behälter zu geben. Die WC – Anlagen sind in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.

       

       

      3.4 Garderobe

      Die Hausschuhe sind nach Unterrichtsschluss in den für jede Klasse vorgesehenen Teil der Garderobe ordentlich abzustellen oder im Spind zu verwahren.
      Skateboards und Scooter dürfen nicht in der Garderobe verwahrt werden. Fahrräder müssen am Radständer befestigt und gesichert werden. Fundgegenstände werden gesammelt, und nach einiger Zeit, falls sich niemand meldet, am Ende des Schuljahres entsorgt. Jede Schülerin, jeder Schüler kann einen Spind anmieten. Für den Verlust des Spindschlüssels werden € 20,00 eingehoben.

       

      3.5 Handy, Digitale Endgeräte & Co

      Handys, Digitale Endgeräte und Co sind im ausgeschalteten Zustand im Schließfach aufzubewahren.
      Digitale Endgeräte werden im Unterricht nur verwendet, wenn die Lehrperson es anordnet.

      Bei Nichtbeachtung wird das Handy für die Dauer des Unterrichtstages entzogen und bei der 2. Verfehlung nur den Erziehungsberechtigten persönlich übergeben. Kopfhörer über Handy und andere Musikgeräte, etc. oder elektronisches Spielzeug sind an der Schule nicht erlaubt.

      Für oben genannte und andere Wertgegenstände kann bei Beschädigung oder Verlust keine Haftung übernommen werden.

       

       

      4. Ich muss mit Folgen rechnen


      Verstöße gegen diese Haus- und Schulordnung kann je nach Schwere und Wiederholung folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

      1. Pädagogisch begründete Sonderaufgaben (Nachholen versäumter Pflichten, vertiefende Zusatzaufgaben, u. a. m.)
      2. Verwahrung von Gegenständen (z.B. Handys, MP3-Spieler, gefährliche Gegenstände, …) in der Direktion bis zur Abholung durch Erziehungsberechtigte
      3. Wiedergutmachen bzw. Bezahlen von mutwilligen Beschädigungen
      4. Verschlechterung der Verhaltensnote im Zeugnis
      5.  Unterstützung der Arbeit des Schulwarts und des Reinigungspersonals


      Schwere Verstöße ziehen eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen nach sich:

      1. Vorladung der Eltern in die Schule
      2. Entzug der Teilnahmeerlaubnis an freiwilligen Schulveranstaltungen
      3. Versetzung in eine Parallelklasse
      4. Versetzung an eine andere Schule
      5. Zeitlicher Ausschluss vom Unterricht
      6. Meldung und Anzeigen bei Behörden (Bezirkshauptmannschaft, Jugend- und Wohlfahrtsbehörde, Polizei)
      7. Suspendierung von der Schule (Meldung an die zuständige Behörde)

       

       

       

      Dir. SR Erika Knellwolf

      Direktion der MS Eberndorf